Seit 2018 ist der elektronische Rechtsverkehr in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen flächendeckend eröffnet.
Hinsichtlich der Anforderungen an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Behörden betreffend den Elektronischen Rechtsverkehr wird um die Beachtung der entsprechenden Hinweise gebeten.
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs, aber weiterhin auch per Post und Faxgerät mit dem Gericht kommunizieren. Wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können, erfahren Sie auf der folgenden Seite:
Elektronischer Rechtsverkehr in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Wichtig: Mit elektronischer Rechtsverkehr ist nicht die Kommunikation per einfacher E-Mail gemeint. Per E-Mail können keine Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumente eingereicht werden; auf diese Weise eingereichte Klagen und Anträge sind unzulässig.
Per Brief oder Fax eingereichte Schriftsätze müssen weder doppelt noch als Abschrift eingereicht werden. Eingehende Briefe werden eingescannt. Die gescannten Briefe und eingegangene Faxe werden grundsätzlich elektronisch weitergeleitet. Weitere Hinweise finden Sie auf der Übersichtsseite zum elektronischen Rechtsverkehr und zum sog. ersetzenden Scannen.